Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Oberascher Bauelemente GmbH
(gültig für Verbraucher und Unternehmer; Sonderregelungen für Verbraucher sind ausdrücklich gekennzeichnet)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Oberascher Bauelemente GmbH („Auftragnehmerin“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals darauf verwiesen wird.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Lieferungen und Leistungen.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.3 Die nachstehenden „Technischen Informationen und Warnhinweise“ gelten als Anlage zum Vertrag und sind Vertragsbestandteil.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
4.2 Zahlungen sind ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet.
4.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Teilrechnungen und Anzahlungen zu verlangen.
5. Lieferung und Montage
5.1 Liefer- und Montagtermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
5.2 Die Montage erfolgt ausschließlich auf Grundlage der bauseits vorhandenen Gegebenheiten.
5.3 Voraussetzung für eine fachgerechte Montage sind ebene, tragfähige, trockene und gereinigte Anschlussflächen sowie eine umlaufende
Befestigungsmöglichkeit.
5.4 Nicht im Montagepreis enthalten (sofern nicht ausdrücklich vereinbart): Gerüste, Kräne, Bauwerksabdichtungen, Elektroarbeiten, Stemm- und
Putzarbeiten, Schneeräumung.
6. Sicherheitsglas / Normen
6.1 Für Verglasungen in Bereichen, in denen nach OIB-Richtlinie 4 bzw. ÖNORM B 3716 Sicherheitsglas vorgeschrieben ist, wird ausschließlich Sicherheitsglas
angeboten und geliefert.
6.2 Ein Abweichen hiervon ist nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers zulässig. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber sämtliche
daraus resultierenden Risiken und stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Bauwerksabdichtungen / Bodenanschlüsse
7.1 Bauwerksabdichtungen, Hochzüge, Entwässerungen sowie Abdichtungen im Bereich bodennaher Elemente (z. B. Terrassentüren, Hebeschiebetüren,
Fixverglasungen) sind nicht Leistungsbestandteil der Auftragnehmerin.
7.2 Für Schäden aufgrund mangelhafter oder fehlender bauseitiger Abdichtungen wird keine Haftung übernommen.
8. Materialeigenschaften (Holz, Glas, Sonnenschutz)
8.1 Holz ist ein Naturprodukt. Farbabweichungen, Strukturunterschiede und materialbedingte Unebenheiten stellen keinen Mangel dar.
8.2 Schäden durch dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit, unzureichende Lüftung oder unsachgemäße Nutzung sind von Gewährleistung und Haftung
ausgeschlossen.
8.3 Für Schäden an Sonnenschutzanlagen durch Vereisung oder Bedienung entgegen den Herstellervorgaben wird keine Haftung übernommen.
8.4 Kondensatbildung sowie thermische Spannungsbrüche stellen – bei normgerechter Ausführung – keinen Mangel dar.
9. Gewährleistung
Für Unternehmer (B2B):
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
9.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen.
9.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin Verbesserung oder Austausch.
Für Verbraucher (B2C):
9.4 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9.5 Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, ungeeigneter Raumklimabedingungen oder bauseitiger Mängel sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für Personenschäden sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
10.3 Keine Haftung besteht für Schäden infolge:
– fehlender oder mangelhafter Bauwerksabdichtung
– ungeeigneter bauseitiger Voraussetzungen
– Verzicht auf Sicherheitsglas auf Wunsch des Auftraggebers
– Raumklima über 55–60 % relativer Luftfeuchte bei Holzbauteilen
– Bedienung von Sonnenschutzanlagen bei Vereisung
10.4 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber veranlassten Abweichung von
Normen oder Empfehlungen resultieren.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Auftragnehmerin.
12. Rücktritt / Storno
12.1 Bei Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung sind bereits erbrachte Leistungen sowie angemessene Stornokosten zu ersetzen.
12.2 Maßgefertigte Produkte sind vom Rücktritt ausgeschlossen (ausgenommen gesetzliche Verbraucherrechte).
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche
Verpflichtung besteht.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin.
14.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstands- und Verbraucherschutzbestimmungen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Technische Informationen und Warnhinweise
(Vertragsanlage gemäß Punkt 3.3 der AGB)
1. Glas / Sicherheitsverglasung
Für Verglasungen in Türelementen bis 1,50 m über Standfläche sowie für Fenster und vertikale Verglasungen (z. B. Glaswände, Fixverglasungen) bis 0,85 m
Parapethöhe ist gemäß OIB-Richtlinie 4 und ÖNORM B 3716 Sicherheitsglas vorgeschrieben.
Wir empfehlen den Einsatz von Sicherheitsglas auch dort, wo keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Hinweis: Wird ausdrücklich auf Sicherheitsglas verzichtet, erfolgt dies auf Risiko des Auftraggebers. Für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden
wird keine Haftung übernommen.
Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein und bei Erschütterung Geräusche verursachen. Dies stellt keinen Mangel dar.
2. Thermischer Spannungsbruch
Floatglas kann bei partieller Erwärmung ab ca. 40 °C Temperaturdifferenz brechen. Ursachen können u. a. sein:
– Teilbeschattung (Bäume, Jalousien, Raffstores, Rollos)
– nahe stehende Möbel, Pflanzen oder Heizquellen
Empfehlung: Einsatz von ESG; zur weiteren Risikoreduktion ESG-H (Heat-Soak-Test).
3. Kondensatbildung
Kondensat entsteht durch Unterschreiten der Taupunkttemperatur und kann auftreten:
– raumseitig am Glas, in Dichtungen und Falzen
– außenseitig am Glas
– im Bereich von Bodenschwellen
Einflussfaktoren: Baufeuchte, Heizsystem, Gebäudekonzept, Außenlage, Nutzerverhalten.
Empfohlener Luftwechsel: mindestens alle 3 Stunden. Bei unzureichender Lüftung ist ein fachgerechtes Lüftungs- und Heizkonzept erforderlich.
4. Holz / Oberflächen
Holz ist ein Naturprodukt. Farb- und Strukturabweichungen sowie leichte Unebenheiten sind materialbedingt.
Geölte Holzoberflächen im Außenbereich entsprechen nicht den Regeln für maßhaltige Holzbauteile. Vergrauung, Rissbildung und ungleichmäßige
Verwitterung sind technisch bedingt.
5. Rollläden / Sonnenschutz
Elektroanschlüsse ausschließlich durch Fachpersonal gemäß Herstellervorgaben.
Vereisung: Bei Frost können Anlagen blockieren. Bedienung erst nach vollständigem Auftauen. Für Schäden durch Missachtung dieser Vorgabe besteht keine
Haftung.
6. Allgemeine Hinweise
– Bauwerksabdichtungen sind unmittelbar nach der Montage bauseits herzustellen.
– Bei Sonderkonstruktionen gelten vorrangig die Herstellerangaben.
– Bauteile aus Holz dürfen nicht dauerhaft über 55 % relativer Luftfeuchte ausgesetzt werden.
– Regelmäßige Wartung ist erforderlich.
7. Bodenanschlüsse / Barrierefreie Elemente
Bodennah verbaute Elemente erfordern eine fachgerechte äußere Abdichtung. Diese ist nicht Bestandteil der Montageleistung.
Barrierefreie Anschlüsse wurden gemäß ÖNORM B 5300 geprüft. Abweichungen von ÖNORM B 7220 können technisch notwendig sein; die Verantwortung
für die Entwässerung liegt beim Bauherrn bzw. Planer. Für mangelhafte bauseitige Abdichtungen wird keine Haftung übernommen.
8. Raumklima
Nach der Montage ist für ausreichende Lüftung zu sorgen. Dauerhafte Luftfeuchtigkeit über 55–60 % (bei ca. 20 °C) kann zu irreversiblen Schäden führen.
Messgeräte werden empfohlen.
9. Reinigung
Nur geeignete Reinigungsmittel verwenden, vorzugsweise warmes Wasser.
Achtung: ESG-Glas ist kratzempfindlicher als Floatglas.
10. Zustellung / Montagebedingungen
Erforderlich sind: ebene, tragfähige, trockene und gereinigte Anschlussflächen; umlaufende Befestigungsmöglichkeiten; freie Zufahrt und geeignete
Abladeflächen.
Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich angeboten): Gerüste, Kräne, Stemm- und Putzarbeiten, Bauwerksabdichtungen, Elektroarbeiten, Schneeräumung,
Außenseitiger Schaumschnitt.
Transportschäden werden umgehend behoben.
11. Garantie / Gewährleistung
Garantie und Gewährleistung gelten nur bei fachgerechter Montage nach ÖNORM B 5320 durch Fachpersonal der Oberascher Bauelemente GmbH.
Leistungswerte sind nur bei normgerechter Montage gewährleistet.
Hinweis:
Abweichungen von Normen oder Empfehlungen (z. B. Verzicht auf Sicherheitsglas, Sonderkonstruktionen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Erklärung des Auftraggebers.